Telefon: 0170 / 476 99 11 Email: info@fahrschule-wollenweber.de

Bad Marienberg

Neuer Weg 3, 56470 Bad Marienberg

MO & MI 18:00 Uhr - 19:30 Uhr

Hachenburg

Herderstraße 15, 57627 Hachenburg

MO & MI 18:00 Uhr - 19:30 Uhr

Team

Michael Wollenweber

Michael Wollenweber

- Alle Klassen -
Susanne Wollenweber

Susanne Wollenweber

- AM, A2, A1, A, B, B96, BE, L -
Alexander Wollenweber

Alexander Wollenweber

- Alle Klassen -

Ausbildung

Am Besten schaust du persönlich bei uns vorbei und meldest dich erst danach für deinen Führerschein an. Dafür schließt Du mit der Fahrschule Wollenweber einen Ausbildungsvertrag ab. Bist Du noch keine 18 Jahre alt, muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag unterschreiben.

Du benötigst folgende Unterlagen, um den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen zu können.

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passbild von dir
  • Teilnahmebescheinigung Erste Hilfe-Kurs
  • Sehtest vom Optiker (die gesetzlich vorgeschriebene Sehtestgebühr beträgt € 6.43)

Der theoretische Unterricht ist für jede Führerscheinklasse vorgeschrieben. Er teilt sich auf in Grundstoff und in klassenspezifischen Stoff. In letzerem werden die speziellen Inhalte sowie die Probleme und typischen Fragen der jeweiligen Führerscheinklasse behandelt. Die Anzahl des theoretischen Unterrichts ist abhängig von der beantragten Führerscheinklasse bzw. bei Erweiterung auch davon, welchen Führerschein Du bereits besitzt. Hier ein Überblick:

Grundstoff
Alle Klassen 12 x 90 Minuten
bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6 x 90 Minuten
Klassenspezifischer Unterricht
Klasse A1 4 x 90 Minuten
Klasse A2 4 x 90 Minuten
Klasse A 4 x 90 Minuten
Klasse AM 2 x 90 Minuten
Klasse B / BF17 2 x 90 Minuten

Der theoretische Unterricht findet wie folgt statt:

Bad Marienberg Montag 18:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch 18:00 bis 19:30 Uhr
Hachenburg Montag 18:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch 18:00 bis 19:30 Uhr
Höhn Montag 18:15 bis 20:00 Uhr
Mittwoch 18:15 bis 20:00 Uhr

Die Termine für den klassenspezifischen Unterricht für die Klassen AM und A sprechen wir nach Bedarf ab. Jeweils vor dem theoretischen Unterricht (ab 18:15 Uhr) hast Du die Möglichkeit, Fragebögen auszufüllen, die wir dann gemeinsam besprechen.

So kannst Du Dich, neben den Informationen aus dem Unterricht und dem Lernmaterial, dass Du Zuhause hast, ideal auf die theoretische Prüfung vorbereiten.

Übrigens: Du kannst den theoretischen Unterricht so oft du möchtest besuchen. Also, nutz' die Chance der Vorbereitung, dadurch gehst du sicher und selbstbewusst in die Prüfung und bestehst ohne Zweifel.

Die praktische Ausbildung findet entsprechend der sog. Stufenausbildung statt. Wie viele Fahrstunden Du benötigst, hängt von Deinen Stärken und Schwächen ab.

In der Grundstufe lernst du zunächst das Fahrzeug kennen.

In der Aufbaustufe automatisierst du die Bedienung deines Fahrzeugs.

Langsam wirst Du in der Leistungsstufe andere Verkehrsteilnehmer mit in deine Entscheidungen einbeziehen. Du erlernst das sichere Fahren im öffentlichen Straßenverkehr.

Weiter folgen die Sonderfahrten. Hier fährst Du zunächst auf Landstraßen, dann geht es auf die Autobahn und zum Schluss fährst du bei Dämmerung bzw. Dunkelheit.

Bevor es dann zur Prüfung geht, fährst du in der Reife- und Teststufe selbständig unter Prüfungsbedingungen. Die Anzahl der Sonderfahrten ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Selbstverständlich ist es wichtig zu wissen, wieviel ein Führerschein bei uns kostet. Einen exakten Preis zu nennen ist allerdings einerseits unzulässig und andererseits auch gar nicht möglich, da jeder Fahrschüler individuell an die Prüfung herangeführt werden muss.

Auf jeden Fall aber sind wir immer bestrebt die Kosten für dich so gering wie möglich zu halten, ohne dass deine Ausbildung darunter leidet!

Du erhältst bei uns angemessene, weil vernünftig kalkulierte, Preise, welche die hohe Qualität deiner Ausbildung garantieren. So sind unsere Leistungen preiswert – also ihren Preis wert.

Gerne erwarten wir dich zu einem persönlichen Beratungsgespräch, in dem wir dir alle Kosten aufzeigen.

Weitere Führerscheinklassen

  • BF17
  • Berufskraftfahrer
  • Staplerschein
  • Baumaschinenführer
  • Aufbauseminare
  • Fahreignungsseminar (FES)

Führerschein mit 17?

Grundsätzlich gilt:
mehr Praxis = mehr Erfahrung = weniger Unfälle

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Daraus resultiert ein recht hohes Unfallrisiko für diese jungen Menschen. An mehr als einem Fünftel aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-Jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 soll dieses hohe Unfallrisiko senken und zwar insbesondere durch einen mäßigenden Einfluss der Begleitperson.

Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen sollen sie die Möglichkeit bekommen Erfahrungen unter Aufsicht zu sammeln.

Wenn du dich für das BF17 entscheidest, dann hast du die Chance ein Jahr vor deinen Altersgenossen das Autofahren auszuüben und dadurch in Begleitung mobil zu sein. Bitte geh mit dieser Chance verantwortungsvoll um und beachte die folgenden Auflagen:

  • bis zum 18. Geburtstag darfst Du nur gemeinsam mit einer erfahrenen Begleitperson fahren.
  • diese Begleitperson muss namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.
  • die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen
  • die Begleiter dürfen nur max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg vorweisen.
  • mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland / Österreich gefahren werden.

Was haben die Begleiter zu beachten?

Die Begleitperson, die in die Prüfungsbescheinigung eingetragen wurde, trägt eine große Verantwortung. Zumeist sind es ja die eigenen Kinder, die man in dieser Phase begleitet. Unterstützen Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn dabei sich umsichtig und verantwortungsvoll in den Straßenverkehr zu integrieren:

  • nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgaben, seien Sie aufmerksam während der Fahrt und versuchen Sie Ruhe und Souveränität/Sicherheit zu vermitteln.
  • achten Sie auch darauf, dass Sie und Ihr Fahranfänger körperlich fit sind.
  • beraten Sie während der Fahrt nur sofern dies gefahrlos möglich ist.
  • greifen Sie niemals selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein Fahrlehrer und auch kein Hilfsfahrlehrer.
  • weisen Sie den Fahranfänger darauf hin, wenn er andere gefährdet (hohe Geschwindigkeit, dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver)
  • sofern Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch genutzt wird.

Behandelte Inhalte lt. Anlage 1 BKrFQV:

Anforderungen an die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer:

  • Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden.
  • Erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation.
  • Es müssen 5 Module erworben werden. Der Erwerb erfolgt durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden – d.h. 5 x 7h.
  • Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht - regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre. Ein Teil der Weiterbildung kann auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen - keine Prüfung !

Modul 1: KINEMATISCHE KETTE, ENERGIE UND UMWELT

Um wirtschaftlich und umweltschonend fahren zu können, muss der Fahrer Funktion und Aufbau des Kraftstrangs kennen. Die technischen Grundlagen werden dargelegt. Der aktuelle Stand der Antriebstechnik wird herausgestellt.

Inhalte:

a) Technik

  • Beschreibung und Funktion des Kraftstrangs von Nutzfahrzeugen
  • moderne Motorentechnologie
  • Bewertung der technischen Daten eines Antriebsaggregats
  • unterschiedliche Getriebebauarten
  • unterschiedliche Schaltsysteme
  • Eigenschaften verschiedener Kraftstoffe
  • Emissionen, Abgasnachbehandlung

b) Wirtschaftliche, energiesparende und umweltschonende Fahrweise:

  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • Drehmomentverlauf des Motors
  • optimale Fahrzeugbedienung
  • Nutzfahrzeuge und Umweltschutz
  • Streckenplanung

Modul 2: Ladungssicherung (Güterverkehr)

Das vorschriftsmäßige Sichern von Ladung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Verkehrssicherheit. Der Fahrer lernt alles rund um die Ladungssicherung. Anschaulich und praxisnah!

Inhalte:

  • rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung
  • physikalische Grundlagenvermittlung
  • Arten der Ladungssicherung
  • Darstellung der Berechnungen
  • Zurrmittel und Hilfsmittel
  • Gefahren
  • zahlreiche Beispiele aus der Praxis

Modul 3: Sozialvorschriften

Berufskraftfahrer sind nicht mehr länger nur Fahrer, sie müssen auch Juristen sein. Denn sie müssen in einem Dschungel von Vorschriften und Gesetzen zurecht kommen. Aber diese Verordnungen sind wichtig - sie regeln den Wettbewerb und vor allem: Sie schützen den Fahrer und tragen indirekt im erheblichen Maß zur Verkehrssicherheit bei.

Inhalte:

  • Anwendung der Sozialvorschriften
  • Kontrollgeräte und digitaler Tachograph
  • Arbeitszeitgesetz
  • Sonntagsfahrverbot
  • Ferienreiseverordnung
  • Pflichten des Fahrers in der Aus- und Weiterbildung
  • zahlreiche Abbildungen und Übersichten

Modul 4: Pannen, Unfälle, Notfälle & Kriminalität

196.400 Unfälle zählt das deutsche Bundesamt für Statistik auf Deutschlands Straßen im Juni 2010. Zahlen, die für sich sprechen. Und wenn es passiert ist, zählt jede Sekunde. Richtiges Verhalten in Notsituationen rettet Leben und gerade Berufskraftfahrer sind häufig die ersten an einem Unfallort. Dieser Band der DEGENER - Bibliothek klärt über richtige Maßnahmen auf und erläutern Vorbeugemaßnahmen und technische Sicherheitssysteme, damit es gar nicht erst zum Schlimmsten kommt. Zudem beschäftigt sich das Lehrbuch mit einem immer wichtiger werdenden Thema - der Kriminalität.

Inhalte:

  • Typologie und Risiken der Arbeitsunfälle
  • richtiges Verhalten bei Unfällen
  • Verhalten in Notsituationen
  • Darstellung der Kriminalitäts-Problematik und Maßnahmen zur Vorbeugung; besonderer Schwerpunkt: Schleusung illegaler Einwanderer
  • Fahrsicherheit & Sicherheitssysteme

Modul 5: Image & Marktordnung (Güterkraftverkehr)

Der Fahrer ist im Güterverkehr häufig der erste Ansprechpartner des Unternehmens und dessen „Aushängeschild". Er trägt maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei. Daher muss er Grundkenntnisse über den Markt haben und die spezielle Bedeutung von Dienstleistungen kennen, damit er erfolgreich arbeiten kann.

Inhalte:

  • Positives Image des Unternehmens
  • Leistung des Fahrers
  • Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes und der Marktordnung im Personen- und Güterkraftverkehr
  • Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen
  • Wartung und Pflege der Fahrzeuge
  • Folgen eines Rechtstreits
  • Auszug aus dem Thema Gesundheit & Fitness

Quelle:www.degener.de

Gabelstaplerausbildung. (gem. BGG 925)

Ganz gleich ob produzierendes Gewerbe, Versand oder der Kraftfahrer der hin- und wieder einen "Gabelstapler" führt. Alle müssen mit den besonderen Bedingungen eines Gabelstaplers vertraut sein, denn dieser birgt Unfallquellen und Gefahren für alle Beteiligten des Arbeitsalltags.

Um bei einem Arbeitsunfall mit einem Flurförderzeug (Gabelstapler) vom gesetzlichen Unfallversicherer, der Berufsgenossenschaft, auch Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, ist eine bestimmt Ausbildung vorgesehen. Diese ist in der BGG 925 durch die BG festgehalten.

Aus der BGG 925 (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) und der UVV D27 ergibt sich, dass jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, über Fahrer verfügen muss, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu.

"Wer einen Führerschein besitzt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, Gabelstapler zu führen."

Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen fahren ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Hinzu kommt die andere Bauweise der Gabelstapler: Die Lenkachse befindet sich hinten; dies führt zu einem anderen Fahr- und Lenkverhalten als beim Lastkraftwagen oder Personenkraftwagen. Die Last liegt – im Unterschied zum Lastkraftwagen – vor dem Fahrer frei auf den Gabelzinken, sie kann am Hubmast gehoben und gesenkt, vor- und zurückbewegt werden. Und nicht zuletzt verlangt das Standsicherheitsverhalten von Gabelstaplern eine andere Fahrweise als beim Kraftfahrzeug. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Gabelstapler, sondern für nahezu alle Flurförderzeuge mit Hubgerüst.

Verständlich, dass nicht jeder, auch wenn er schon lange einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, mit einem Flurförderzeug fahren darf. Er würde sich und andere in Gefahr bringen.

Quelle: Berufsgenossenschaft BGG 925

Baumaschinenausbildung

Ganz gleich ob Tiefbauer, Landschaftsgestalter oder auf dem Bau, jeder der hin- und wieder einen "Erdbaugerät" führt muss dazu eine Befähigung besitzen. Alle Fahrer müssen mit den besonderen Bedingungen eines Baggers, Laders oder Bodenverdichters vertraut sein, denn diese bringen Unfallquellen und Gefahren für alle Beteiligten des Arbeitsalltags.

Um bei einem Arbeitsunfall mit einem Erdbaugerät, ganz gleich welcher Art, vom gesetzlichen Unfallversicherer, der Berufsgenossenschaft, auch Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, ist eine bestimmt Ausbildung vorgesehen. Diese ist durch die BG festgehalten.

Aus verschiedenen berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, Informationen und Vorschriften sowie der UVV ergibt sich, dass jeder Betrieb, der Erdbaugeräte betreibt, über Fahrer verfügen muss, die mit diesen Maschinen vertraut sind.

"Wer einen Führerschein besitzt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, Baumaschinen zu führen."

Mit Erdbaumaschinen lassen sich Erdreich, Gestein und anderen Materialien lösen, aufnehmen, transportieren und abschütten. Diese Aufgaben sind andere als im Straßenverkehr. Hinzu kommen die unterschiedlichen Arten der Maschinen - Schwerpunktlage, Lenkung, Anbaugeräte und deren Bedieneinrichtungen, Antriebe über Kette und andere technische Einrichtungen erfordern besondere Kenntnisse und Fertigkeiten.

Verständlich, dass nicht jeder, auch wenn er schon lange einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, mit einem Baugerät fahren darf. Er würde sich und andere in Gefahr bringen.

Quelle: Berufsgenossenschaft

ASF "Aufbauseminar für Fahranfänger"

Ein ASF-Seminar muß zwangsläufig jeder besuchen, der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe ist und entweder eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften begangen hat (eine schwerwiegende Handlung ist z.B. das Nichtbeachten einer roten Ampel oder Geschwindigkeitsverstösse).

Das Seminar soll grundsätzlich dazu dienen, eine risikobewußtere Einstellung zum Straßenverkehr bei den Teilnehmern zu entwickeln.

Ein solches ASF-Seminar wird grundsätzlich von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet und muß innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden, ansonsten wird der Führerschein eingezogen.

Die Seminare werden von hierfür eigens ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt. Es darf also nicht jede Fahrschule ASF-Seminare durchführen. Wir dürfen Euch diese Seminare anbieten.

Fahreignungsseminar (FES)

Fahreignungsseminare bestehen aus einem verkehrspädagogischen Teil, der von speziell eingewiesenen Fahrlehrern und einem verkehrspsychologischen Teil, der von Psychologen durchgeführt wird, die sich dafür ebenfalls besonders qualifiziert haben. Der verkehrspädagogische Teil besteht aus zwei Modulen á 90 Minuten. Er kann als Einzelmaßnahme oder in einer Gruppe mit bis zu 6 Teilnehmern durchgeführt werden. Der verkehrspsychologische Teil wird nur als Einzelmaßnahme durchgeführt und umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten, die mindestens 3 Wochen auseinander liegen müssen. Neben Erkenntnissen zu Risikoverhalten, Gefahrenwahrnehmung und der Enwicklung von Verhaltensalternativen geht es in den Fahreignungsseminaren um die Bearbeitung von inneren und äußeren Bedingungen des risikoreichen Verhaltens sowie die Aktivierung persönlicher Stärken zur Umsetzung der Verhaltensalternativen.

Seinen Punktestand kann man übrigens beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg abfragen. Näheres dazu erfährt man unter www.kba.de oder bei den Führerscheinbehörden.

Das Fahreignungsseminar (FES) wird von hierfür eigens ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt. Es darf also nicht jede Fahrschule ein Fahreignungsseminar (FES) durchführen.

Wir dürfen Euch dieses Fahreignungsseminar, in Zusammenarbeit mit einer Verkehrspsychologin, anbieten.

Führerscheinklassen

AMKlasse AM Kleinkraftrad

Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
ab 15 Jahren

A2Klasse A2 Motorrad

Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind. Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 genügt eine praktische Prüfung zum Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A.
ab 18 Jahren
Beinhaltet: Klassen A1, AM

A1Klasse A1 Motorrad

Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h
ab 16 Jahren

AKlasse A Motorrad

Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen
Ab 20 Jahren
(bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2. Die Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr) - Beinhaltet: Klassen A1, A2, AM

BKlasse B Auto

Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer). Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden.
ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren) - ab 18 Jahren
Beinhaltet: Klasse AM

B96Klasse B96 Auto mit Anhänger

Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren) - ab 18 Jahren

BEKlasse BE Auto mit Anhänger

Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt). Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren) - ab 18 Jahren

C1Klasse C1 LKW

Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer). Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig
ab 18 Jahren
Vorraussetzung: Klasse B

C1EKlasse C1E LKW mit Anhänger

Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t
ab 18 Jahren
Vorraussetzung: Klasse C1 - Beinhaltet: Klasse BE

CKlasse C LKW

Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer). Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
je nach Sonderbestimmungen 18 oder 21 Jahre
Vorraussetzung: Klasse B - Beinhaltet: Klasse C1

CEKlasse CE LKW mit Anhänger

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
ab 18 Jahren
Vorraussetzung: Klasse C - Beinhaltet: BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden

D1Klasse D1 Omnibus

Omnibusse mit 10 bis 16 Sitzplätzen einschließlich Fahrer und höchstens 8 m Länge. Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
ab 21 Jahren
Vorraussetzung: Klasse B

D1EKlasse D1E Omnibus mit Anhänger

Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse. Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges)
ab 21 Jahren
Vorraussetzung: Klasse D1 - Beinhaltet: Klasse BE

DKlasse D Omnibus

Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer). Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
ab 21-24 Jahren, je nach gesetzlicher Regelung
Vorraussetzung: Klasse B - Beinhaltet: Klassen D1, D1E und DE, sofern CE vorhanden

DEKlasse DE Omnibus mit Anhänger

Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
ab 21-24 Jahren, je nach gesetzlicher Regelung
Vorraussetzung: Klasse D - Beinhaltet: Klassen BE, D1E

TKlasse T Zugmaschine

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
ab 16/18 Jahren
Beinhaltet: Klassen AM, L

LKlasse L Zugmaschine

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
ab 16 Jahren

MKlasse M Mofa

Ist keine Führerscheinklasse. Der Fahrschüler erhält eine Prüfbescheinigung. Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h.
ab 15 Jahren
(Ausnahme: Wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.)